Leistungsabzeichen Wasser Ü40
Richtlinie
Zweck:
Das mit Beschluss des BFV-Ausschuss Opf. am 15.04.2019 in Neuersdorf übernommene Leitstungsabzeichen Ü40 soll „altgedienten“ Feuerwehrkameraden/innen die Möglichkeit geben, mit dieser Leistungsprüfung ihr Können weiterhin unter Beweis zu stellen und dafür ein sichtbares Zeichen an der Feuerwehrdienstkleidung tragen zu dürfen.
Teilnahmevorraussetzungen:
1. Alle Teilnehmer gehören aktiv einer Feuerwehr an, die Mitglied in einem Kreisfeuerwehrverband im Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. sind.
2. Alle Teilnehmer haben das Leistungsabzeichen Löscheinsatz Stufe 6 (alt III/5) Gold-Rot vor mindestens zwei Jahren (Kalenderjahre) erfolgreich abgelegt.
3. Alle Teilnehmer sind am Stichtag der Abnahme mindestens 40 Jahre alt.
Kommt keine komplette Gruppe mit den Teilnahmevorraussetzungen zustande, sind Ergänzungsteilnehmer zulässig. Es gelten sinngemäß die Bedingungen für Ergänzungsteilnehmer bei der bayerischen Leistungsprüfung Stufe 6 unter Berücksichtigung der noch folgenden Ausführungen.
Abstufung:
Das Leistungsabzeichen wird in drei Stufen BFV 1 (Bronze), BFV 2 (Silber) und BFV 3 (Gold) vergeben.
Ablegemodus:
1. Das Leistungsabzeichen wird gemäß den aktuell geltenden Richtlinien für das bayerische Leistungsabzeichen Löscheinsatz durchgeführt.
2. Die Auslosung der Teilnehmer erfolgt bereits ab Stufe BFV 1. Der Gruppenführer füllt bei allen Stufen einen Fragebogen aus.
3. Als Zusatzaufgabe für die Mannschaft wird für alle drei Stufen Gerätekunde gemäß Stufe 3 bayerische Leistungsprüfung Löscheinsatz festgelegt.
4. Für jede Abnahme ist eine eigene Niederschrift auf dem gültigen Formblatt bayerische Leistungsprüfung zu erstellen und wie beim bayerischen Leistungsabzeichen zur weiteren Erfassung weiterzuleiten. Auf der Niederschrift werden die Stufen mit BFV 1 bis BFV 3 eingetragen und der Vermerk „Leistungsprüfung BFV (Ü 40) angebracht. Entsprechend werden die aktuell gültigen Bewertungsbögen verwendet.
5. Eine Mischung mit Teilnehmern für das bayerische Leistungsabzeichen Löscheinsatz ist möglich. In diesem Fall sind zwei voneinander unabhängige Niederschriften zu fertigen. In der Niederschrift für die bayerische Leistungsprüfung sind die Teilnehmer für Leistungsprüfung BFV Ü40 als Ergänzungsteilnehmer mit abgelegter Stufe 6 einzutragen. In die Niederschrift der Leistungsprüfung BFV Ü 40 sind die Teilnehmer der bayerischen Leistungsprüfung als Ergänzungsteilnehmer der abzulegenden Stufe LP Bayern einzutragen.
6. Die gestoppte Zeit und die Fehlerpunkte beim Löschaufbau, beim Kuppeln der Saugleitung (falls erforderlich), der Trockensaugprobe und den Knoten und Stichen werden identisch in beiden Niederschriften eingetragen und angerechnet (bei Mischgruppe LP / BFV Ü 40)
7. Die Wartezeit zwischen den Stufen beträgt entsprechend der bayerischen Leistungsprüfung zwei Jahre (auf Kalenderjahre bezogen).
Abzeichen:
1. Das Abzeichen stellt das Logo des Bezirkfeuerwehrverbandes dar (siehe Abbildung im Anhang).
2. Der Durchmesser beträgt ca. 3 cm. Die Abstufung wird durch die Farbe des Abzeichens (BFV 1 = Bronze, BFV 2 = Silber und BFV 3 = Gold) symbolisiert.
3. Das Abzeichen ist aus Metall mit Anstecknadel.
Nachweis:
1. Der generelle Nachweis der erreichten Stufen ist entsprechend der Vorgaben im jeweiligen KFV zu führen.
2. Die Eintragung ins Dienstbuch erfolgt in den freien Zeilen unter „Weitere in- und ausländische Wettbewerbe“ oder an anderer geeigneter Stelle.
3. In begründeten Ausnahmefällen wird entsprechend der abgelegten Stufe eine Urkunde ausgestellt.
Kosten:
Für die Abnahme der Leistungsprüfung fallen Kosten entsprechend den Schiedsrichterleistungen für das bayerische Leistungsabzeichen an. Weiterhin eine Selbstkostengebühr für das Abzeichen (je nach Anzahl der verliehenen Abzeichen).
Trageweise:
Das Abzeichen wird in der jeweils höchsten Stufe neben den Abzeichen der bayerischen Leistungsprüfung links an der Feuerwehrdienstkleidung getragen.
Bandschnalle:
Alternativ zum Abzeichen kann eine entsprechende Bandschnalle (jeweils nur für die höchste erreichte Stufe) getragen werden. Die Bänder der Bandschnallen sind Bronze (BFV 1), Silber (BFV 2) und Gold (BFV 3) vergleichbar zu den Stufen 1 bis 3 des bayerischen Leistungsabzeichen. Darauf befindet sich jeweils eine Miniatur des Abzeichens in den entsprechenden Farben Bronze, Silber und Gold des BFV Ü 40 Leistungsabzeichens. Die entsprechende Bandschnalle kann nach erfolgreicher Teilnahme auf eigene Kosten des Teilnehmers käuflich erworben werden.
Schlussbestimmungen:
Die Richtlinie tritt mit dem unten aufgeführten Datum in Kraft.
Neuersdorf, den 15. April 2019
Gez.
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BFV Oberpfalz Vorsitzender Fredi Weiß